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Herstellergarantie

Herstellergarantie

 

Die Snom Technology GmbH („Snom“) übernimmt gegenüber seinen Kunden („Kunde“) diese Herstellergarantie („Garantie“) gemäß den nachfolgenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung. Sie gilt unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden sowie zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Die Leistungen dieser Garantie werden durch Snom selbst oder durch einen autorisierten Dienstleister erfüllt. 
Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Garantie hat der Kunde ausschließlich seinen Fachhändler oder einen Distributor von Snom zu kontaktieren. Die Garantieabwicklung erfolgt ausschließlich über das zum Zeitpunkt des Garantiefalls geltende Rücksendeverfahren. Nähere Informationen zum Rücksendeverfahren sind diesen Garantiebedingungen als Anhang beigefügt. 

Die Rechte aus dieser Garantie ergänzen die gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden gegen den jeweiligen Verkäufer zustehen.


1. Umfang und Dauer der Garantie 
Snom gewährt dem Kunden, dass seine Produkte innerhalb der Garantiefrist frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Die Garantiefrist beginnt mit dem Kauf des Gerätes. Es obliegt dem Kunden den Beginn der Garantiefrist nachzuweisen (z.B. durch Vorlage des Kaufbelegs mit Datum und Seriennummer/MAC-Adresse). Falls ein entsprechender Beleg bei der Garantieprüfung nicht vorgelegt werden kann, gilt das Herstellungsdatum als Beginn der Garantiezeit. Produkte, die nicht mit einem lesbaren Produktionsdatum versehen sind, benötigen einen Kaufnachweis mit Datum. Anderenfalls kann keine Garantie gewährt werden. 


Die Garantiefrist beträgt: 


a) für Snom Produkte im Bereich stationäre Tischtelefone, DECT Telefone und Konferenztelefonen 36 Monate (seit dem 01.07.2018); 
b) für sämtliche andere Produktarten wie, USB-Sticks, Köpfhörer und Adapter, sowie für Verschleißteile bei stationären Tischtelefonen, DECT Telefonen und Konferenztelefonen wie Tastaturen, Hörer und Anschlusskabel (auch Hörerkabel) 12 Monate. 
c) für Verschleißteile mit aufladbarem Energiespeicher, wie beispielsweise Akkumulatoren, 6 Monate. 
Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund erbrachter Garantieleistungen, insbesondere nicht bei Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht erneut zu laufen. 
Diese Garantie gilt nur für Geräte, die als einwandfreie Neugeräte (sogenannte „A-Ware“) verkauft wurden. Von Snom verkaufte Geräte, die gebraucht oder (wieder¬-)aufbereitet worden sind (sogenannte „B-Ware“) oder (Dauer)Leihstellungen sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Sämtliche Teststellungen von A-Ware Produkten haben ebenfalls keinen Anspruch auf die hier genannte Garantie. Diese Garantie ist personenbezogen und kann nicht übertragen werden. 


2. Leistungen im Garantiefall 
Sofern ein Garantiefall vorliegt steht es Snom frei, eine Reparatur oder einen Wechsel der defekten Produktteile vornehmen oder durch Ersatz-Produkte („Austausch“) den Anspruch zu erfüllen. Der Austausch kann sowohl durch ein neu hergestelltes als auch durch ein gebrauchtes Produkt erfolgen, welches funktional gleich- oder höherwertiger ist als das Garantie-Produkt. Kosmetischer Verschleiß und geringe Farbunterschiede durch Reparatur bzw. Austausch sind nicht reklamationsfähig. 
Werden Teile des Produktes ersetzt oder wird ein Austausch vorgenommen, stimmt der Kunde der uneingeschränkten Übertragung seines Eigentums an den betroffenen Teilen bzw. Produkten zu. Hierfür bedarf es keiner weiteren Information durch Snom. Bei Durchführung der für die Garantie notwendigen Arbeiten wird Snom keine Daten, Konfigurationen oder Inhalte sichern oder wiederherstellen. Es werden möglicherweise sämtliche Daten gelöscht und die Software kann geändert werden. Durch die Reparatur oder Austausch bedingte Änderung der Hardware oder Software kann der Benutzer unter Umständen nicht auf den ursprünglichen Softwarestand bei Auslieferung oder bei Einsendung des Produktes zurückgreifen. 


3. Ausschluss der Garantie 
Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf die nachfolgenden Fälle: 
a) Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen (z. B. Tastaturbedruckung oder intensiver Hörernutzung), 
b) Transport- und Logistikkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten, 
c) Schäden durch falsche oder unsachgemäße Lagerung, 
d) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung (auch Öffnen) des Gerätes sowie unsachgemäße Installation, Bedienung, Reinigung oder Wartung und unsachgemäße eigene Reparaturversuche, 
e) Schäden, die durch übermäßige mechanische Einwirkung (z. B. Sturzschäden) entstehen, 
f) Schäden, die durch Blitzschlag, Überspannung, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg oder falsche Netzspannung entstehen, 
g) Schäden durch Verwendung eines Netzteils, welches nicht für die Verwendung freigeben wurde, 
h) Schäden durch Verwendung von Fernspeisegeräten (wie „Power over Ethernet“ Netzwerkgeräte), wenn diese nicht die zutreffenden Standards erfüllen, 
i) Schäden verursacht durch Fehlfunktionen von anderen Systemkomponenten, 
j) Schäden verursacht durch elektrostatische Entladung oder aufgrund einer externen elektrischen Störung, 
k) Schäden durch unzureichende Belüftung, 
l) Schäden durch unsachgemäßes Löschen, Ändern oder Auslesen von Geräteinhalten an sämtlichen Schnittstellen, 
m) Geräte mit nicht leserlichen, fehlenden oder veränderten Typenschildern (Labels), 
n) kosmetische Schäden (wie beispielsweise Kratzer, Farb- oder Oberflächenunterschiede) oder die keine Auswirkungen auf den bestimmungsgemäßen Betrieb eines Produktes haben, 
o) Geräte, die in öffentlichen Bereichen verwendet wurden, außer sie sind für diese Anwendungen spezifiziert, 
p) Geräte, die ganz oder teilweise im Außenbereich genutzt wurden, außer sie sind für diese Anwendung spezifiziert oder 
q) Geräte, die durch unsachgemäßen Transport (ungeeignete Verpackung) beschädigt worden sind oder andere von Snom nicht zu verantwortende Gründe 
Bei Produkten mit Flüssigkristallanzeigen (sogenannte „LC-Displays“) dürfen Pixelfehler bis zur Klasse III der ISO 9241-307 auftreten und sind somit nicht garantiefähig. 
Die Garantie für mitgelieferte Zubehörteile (beispielsweise Netzteile) ist ausgeschlossen. 


4. Software 
Jegliche mit dem Produkt verbundene Software ist nicht Bestandteil einer Garantieleistung. Ein unterbrechungs- oder fehlerfreier Betrieb der Software wird nicht im Sinne dieser Produktgarantie abgedeckt. Die Garantie bezieht sich also ausschließlich auf die Hardware des Produktes. Die Unbenutzbarkeit aufgrund vergessener oder verlorener Zugangsdaten ist ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. 
Snom stellt jedoch seinen Kunden einen Softwaresupport zur Verfügung. 


5. Schadensersatz 
Ansprüche des Kunden auf Ersatz von mittelbaren und unmittelbaren Schäden durch Snom sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden aus Betriebsunterbrechungen wie entgangene Gewinne oder Geschäftsmöglichkeiten sowie Kosten für den Ersatz, die Installation von Geräten und Eigentum. Die Zuverlässigkeit eines Kommunikationssystems ist von mehreren Geräten sowie einem Netzwerk abhängig, daher kann ein einzelnes Produkt nicht die Zuverlässigkeit des gesamten Systems garantieren. Die Unsicherheit bzw. das Risiko eines Ausfalls ist demzufolge systeminhärent. Bei besonders kritischen Anwendungen sind daher geeignete Redundanzen vorzusehen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Ersatzansprüche aus Produkthaftung sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


6. Datenschutz 
Die zur Durchführung und Abwicklung der Garantieleistung notwendigen Daten werden erfasst, übertragen und verarbeitet. Mit der Nutzung des jeweils gültigen Rücksendeverfahrens erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Daten erhoben und verarbeitet werden. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit anderen Snom-Standorten und Fertigungsstätten können diese Daten zur Fehleranalyse auch in andere Länder übertragen und verarbeitet werden. Snom handelt hierbei grundsätzlich nach der Maßgabe der Datensparsamkeit.

 
7. Nichteingreifen der Garantie 
Das Bestehen eines Garantieanspruchs wird abschließend durch Untersuchung der eingesandten Produkte überprüft. Snom behält sich das Recht vor, bei nicht erfüllten Bedingungen, die Garantieleistungen ganz oder teilweise auszuschließen bzw. gegen einen kostenpflichten Auftrag zu ersetzen. Sollte beim eingesandten Produkt kein Fehler feststellbar sein, so kann Aufwand bis zur Höhe der geltenden Reparaturkostenpauschale in Rechnung gestellt werden. Es steht dem Kunden frei geringerer Kosten nachzuweisen. Die abschließende Beurteilung erfolgt jedoch durch Snom. Snom stellt jedoch keine Reparaturkosten in Rechnung, wenn der Kunde nachweisen kann, dass ihm nach den Umständen nicht bekannt war, dass der Gewährleistungsanspruch nicht bestand.


Anhang: Nutzungsempfehlungen und Hinweise zum Rücksendeverfahren 


Zur Vermeidung unnötiger Aufwendungen ist bei Benutzung der Snom Produkte folgendes zu beachten: 


a) Verwendung des Gerätes nach der jeweils gültigen Fassung der ausführlichen Bedienungsanleitung bzw. zutreffender Dokumentationen. Eine ausführliche Bedienungsanleitung befindet sich auf den Internetseiten von Snom, 


b) Laden von Geräten mit aufladbarem Energiespeicher wie beispielsweise Akkumulatoren niemals unbeaufsichtigt und über einen längeren Zeitraum durchführen, 


c) Regelmäßige Sicherung der gespeicherten und wichtigen Benutzerdaten und 


d) Aufbewahrung der Originalverpackung für den sicheren Transport der Produkte. 


Sollten Sie eine Reparaturanfrage haben, kontaktieren Sie bitte ausschließlich Ihren (Fach-)Händler oder Distributor, der mit Snom den Kaufvertrag geschlossen hat. Zur Durchführung ist das RMA Rücksendeverfahren von Snom anzuwenden. 
Bitte kontaktieren Sie nur als Distributor die Firma Snom und informieren sich über das aktuell anzuwendende RMA Rücksendeverfahren. 


Retouren ohne RMA-Nr. können nicht angenommen werden. Schreiben Sie niemals die RMA-Nr. auf die Original-Verpackung - verwenden Sie Umkartons. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Rufnummern, die im RMA Formular genannt werden. 
Verpacken Sie die betroffenen Produkte in einer sicheren Art und Weise. Verwenden Sie idealerweise die Originalverpackung. Zur Vermeidung von Transportschäden, die nicht von dieser Garantie berücksichtigt werden, müssen nachfolgende Kriterien erfüllt sein: 


a) Verwendung eines stabilen Kartons und einer zweiten Umverpackung,

 
b) Entfernung sämtlicher unzutreffender (alter) Versandmarkierungen, 


c) Verwendung von schützender Folie für sämtliche (bewegliche) Einzelteile, 


d) Benutzung geeigneten Polstermaterials innerhalb der Originalverpackung und innerhalb des Umkartons und 


e) Berücksichtigung von möglichen Klimaeinflüssen wie Nässe, Kälte usw. 

Die Garantie gilt für Produkte, die nach dem 1. Juli 2018 gekauft wurden.


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